Arbeitsrecht
Kanzlei für Arbeitsrecht
Als auf den Bereich des privaten Arbeitsrechts spezialisierter Fachanwalt berate ich Unternehmen, Führungskräfte, Arbeitnehmer und Betriebsräte auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie des Dienstvertragsrechts.
Hierbei sehe ich es als meine Hauptaufgabe an, Problemstellungen meiner Mandanten einer zielorientierten und praxisnahen Lösung zuzuführen.
Deshalb nimmt die anwaltliche Beratung im Vorfeld zur Vermeidung von Streitigkeiten einen breiten Raum meiner Tätigkeit ein. Darüber hinaus vertrete ich meine Mandanten bei arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen vom Kündigungsschutzprozeß bis hin zum Beschlussverfahren.